Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Burscheid

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Als Ausweispflichtig gelten alle Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres und die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des Passgesetzes besitzt. Voraussetzung für die Beantragung eines Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Personalausweisen ist das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen.Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist seit dem 2. August 2021 verpflichtend.Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.Abholung des Personalausweises Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie einen Brief mit Zugangsdaten für die Onlinefunktion von der Bundesdruckerei in Berlin. Sobald Ihnen dieser Brief vorliegt, können Sie den Personalausweis persönlich im Bürgerbüro abholen oder eine Person mit der Abholung beauftragen. Der bisherige Personalausweis ist zur Abholung mitzubringen.Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist ohne Termin möglich: Täglich zu den Öffnungszeiten (nicht mittwochs). Keine Abholung zwischen 12:00 und 13:00 Uhr möglich.Mit der elektronischen Statusabfrage können Sie in Erfahrung bringen, ob das Dokument abgeholt werden kann. Bei der Beantragung des Personalausweises wird Ihnen auf Wunsch ein Informationsblatt ausgehändigt, auf dem die Nummer des Dokuments angegeben ist. Diese Nummer ist bei der Statusabfrage einzugeben.Verlust des Personalausweises Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Für die Beantragung eines Personalausweises werden benötigt:aktuelles biometrisches Passbild (maximal 6 Monate)nach Möglichkeit Geburtsurkunde bzw. nach einer Eheschließung die Heiratsurkunde im Originalbisheriger Personalausweis oder ReisepassBei Personen unter 16 Jahren wird zusätzlich benötigt:die Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlichdie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis/ Reisepass oderaktuellen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigtenfalls vorhanden, bisheriger Kinderausweis/ KinderreisepassDie Antragstellung ist nur persönlich möglich. Sie können sich NICHT vertreten lassen.

    Formulare

    Hinweise für Burscheid

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Burscheid

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burscheid

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

    Fristen

    Hinweise für Burscheid

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Burscheid

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    37,00 € Personalausweis ab 24 Jahre22,80 € Personalausweis bis 24 Jahre10,00 € vorläufiger Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Burscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Ausstelllung eines Reisepasses/Ausweises Informationen zum Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat und unter diesem Link innerhalb des Portals.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de