Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Erkrath

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkrath

    In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Alt-Erkrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnstraße 2

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3244

    Fax: 0211 2407-3235

    E-Mail: buergerbuero@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hochdahl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdahler Markt 10 a

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-3344

    Fax: 0211 2407-3325

    E-Mail: buergerbuero@erkrath.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkrath

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen.
    • alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    • bei Kindern unter 16 Jahren: beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

    Formulare

    Hinweise für Erkrath

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkrath

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkrath

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

    Fristen

    Hinweise für Erkrath

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkrath

    Kosten

    Hinweise für Erkrath

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de