Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Wenn ein Familienangehöriger verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwand. Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Das Standesamt Unna ist also nur für Todesfälle in der Stadt Unna zuständig. Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personenstandsurkunde (auf den Einzelfall bezogen)
Der Tod einer in Unna verstorbenen Person wird vom Standesamt Unna beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den persönlichen Daten des/der Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalles enthalten sind. Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, wird in der ärztlichen Todesbescheinigung verbindlich den Sterbeort sowie den Zeitpunkt des Todes vermerken.
Die Hinterbliebenen beauftragen in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen, welches die Erledigung der Formalitäten übernimmt. Die erforderlichen Dokumente werden vom Bestatter dem Standesamt vorgelegt und auftragsgemäß auch wieder in Empfang genommen. Das Standesamt händigt die Urkunden an den Bestatter aus. Er oder sie kümmert sich auch um die Bezahlung der Sterbeurkunden (eine Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5 Euro).
Sollte die Beurkundung des Sterbefalls aufgrund fehlender Unterlagen nicht sofort möglich sein, werden entweder eine Genehmigung zur Erdbestattung oder, falls die Bestattung nicht in Unna erfolgt oder es sich um eine Feuerbestattung handelt, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
Sterbefälle könne jederzeit während der Öffnungszeiten eingereicht werden. Sobald die Beurkundung erfolgt ist, werden die Bestatter entsprechend informiert oder die Urkunden per Post zugeschickt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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