Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Eine im Ausland geschlossene Ehe, eine im Ausland erfolgte Geburt oder ein im Ausland erfolgter Sterbefall zieht keine automatische Nachberukundung nach sich. Sie haben die Möglichkeit - sind aber nicht dazu verpflichtet - einen Antrag auf Nachbeurkundung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheranschrift: Lindenstraße 36

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.  

    Formulare

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    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    § 34 Abs. 1 S. 1, § 36 Abs. 1 S. 1 PStG

    § 36 Abs. 1 S. 1 PStG

    Verfahrensablauf

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    Wenn eine Nachbeurkundung im Einzelfall erwünscht ist, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren werden Sachverhaltsbezogen ermittelt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de