Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Minden
Eine im Ausland geschlossene Ehe, eine im Ausland erfolgte Geburt oder ein im Ausland erfolgter Sterbefall zieht keine automatische Nachberukundung nach sich. Sie haben die Möglichkeit - sind aber nicht dazu verpflichtet - einen Antrag auf Nachbeurkundung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Formulare
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Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 34 Abs. 1 S. 1, § 36 Abs. 1 S. 1 PStG
§ 36 Abs. 1 S. 1 PStG
Verfahrensablauf
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Wenn eine Nachbeurkundung im Einzelfall erwünscht ist, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren werden Sachverhaltsbezogen ermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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