Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Sterbefallbeurkundung

    Beurkundung des Todes von Personen, die in der Gemeinde Waldfeucht gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen)

    Ein Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Wer zu dieser Anzeige verpflichtet ist, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist. Ist die Person zu Hause verstorben, so ist 

    • jeder, der mit der Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 
    • der Eigentümer der Wohnung oder 
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.

    In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit dieser Aufgabe. Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

    Benötigte Unterlagen:

    Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter, das Krankenhaus, das Altenheim oder die Einrichtung folgende Unterlagen: 

    • Die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (Stammbuch) und ggf. einen Nachweis über die Auflösung, 
    • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, 
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung) sowie 
    • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_48c7823c21e4831e3269797c2cecf6c8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldfeucht

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldfeucht

    Kosten

    Hinweise für Waldfeucht

    10,00 Euro für die erste Urkunde; 5,00 Euro für jede weitere Urkunde sowie gebührenfreie Urkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und Friedhofsangelegenheiten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldfeucht

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Waldfeucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de