Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Hinweise für Korschenbroich
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Sterbefälle und Bestattungen: Obwohl der Tod eines/einer nahen Angehörigen sehr belastend ist, müssen dennoch bestimmte Formalitäten erledigt werden. Diese sollten möglichst schnell erledigt werden, da für einige Anträge Fristen existieren. So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Dies nehmen Ihnen in der Regel die Bestattungsunternehmen ab.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall das Team im Standesamt.
Online-Bestellung einer Sterbeurkunde
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.
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Bei Fragen rund um das Friedhofs- und Bestattungswesen, Nutzungsrechte von Grabstätten, Bestattungsformen und -termine hilft Ihnen das Team der Stadtpflege gerne weiter. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die Friedhofsgebühren.
Bestattungskosten werden im Rahmen des SGB XII gewährt, wenn die zur Kostentragung Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu decken. Voraussetzung ist nicht, dass der Verstorbene Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II bezogen hat. Näheres erfahren Sie im Amt für Soziales.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
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Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Korschenbroich
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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