Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen
- Personalausweis des Anzeigenden
War der Verstorbene verheiratet:
- Stammbuch seiner Ehe, oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
War der Verstorbene geschieden:
- Zusätzlich zur der vorgenannten Urkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War der Verstorbene verwitwet:
- Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Parnters, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
War der Verstorbene ledig:
- Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern
Formulare
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Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die erste Urkunde 14,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 EUR. Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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