Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Viele öffentliche und private Rententräger im In- und Ausland verlangen regelmäßige amtliche Bestätigungen, dass der bzw. die Rentenberechtigte noch lebt. Entsprechende Bestätigungen können durch den Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter ausgestellt werden, wenn die betroffene Person mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Aachen gemeldet ist.
Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird explizit vermerkt, dass die Person noch lebt (bei persönlicher Vorsprache) bzw. kein Sterbeeintrag im Melderegister verzeichnet ist (bei Vorsprache einer bevollmächtigten Person).
Falls der Vordruck des*der Rententräger*in nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder auf diesem Angaben bestätigt werden sollen, die nicht Bestandteil des Melderegisters sind, kann nur die Ausstellung einer separaten Lebens- bzw. Meldebescheinigung erfolgen. Auf Wunsch wird diese gesiegelt mit dem Vordruck verbunden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
- schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung der*des Rententräger*in angefordert wurde
(die Ausstellung kann auch ohne den Nachweis erfolgen, ist dann aber gebührenpflichtig)
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Aachen
Fristen
Hinweise für Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Aachen