Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.
Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Der Stadtverwaltung Geseke obliegt die gesamte Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städtischen Sport- und Turnhallen.
Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geseke
Formulare
Hinweise für Geseke
Voraussetzungen
Hinweise für Geseke
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
Hinweise für Geseke
Fristen
Hinweise für Geseke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Geseke
Kosten
Hinweise für Geseke
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen