Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.

    Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Der Stadtverwaltung Geseke obliegt die gesamte Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städtischen Sport- und Turnhallen.

    Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schule, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

    Hinweise für Geseke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geseke

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de