Gnadenerweis bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Erteilung

    Gnadenerweis bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Erteilung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Die zuständige Behörde für alle Führerscheinangelegenheiten von Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen ist das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen.

    Der Bürgerservice und die Bezirksämter der Stadt Aachen können jedoch für in Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen Anträge auf Erstausstellung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis entgegennehmen und an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. Dies gilt auch für die mit der Antragstellung verbundenen Gebühren.

    Wichtig:
    Falls bereits eine ausländische Fahrerlaubnis erworben wurde, muss der Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden, auch wenn zur Erlangung einer deutschen Erlaubnis eine (erneute) theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich ist.

    Falls die Fahrausbildung über eine Fahrschule außerhalb der StädteRegion Aachen erfolgen soll, muss der Antrag ebenfalls direkt beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.


    Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Aachens bzw. ohne gemeldeten Wohnsitz müssen sich unmittelbar an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt wenden.

     

    Antragstellung

    Die Beantragung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice oder einem Bezirksamt erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Beantragung ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Informationen zum Erstantrag bzw. zu Erweiterungen
    Informationen zum begleiten Fahren ab 17

     

    Hinweis: Das Foto muss biometrisch sein und in ausgedruckter Form in ausreichend hoher Qualität vorgelegt werden. Die Nutzung des Biometrie-Terminals ist für die Beantragung bzw. den Umtausch von Führerscheinen über den Bürger*innenservice oder die Bezirksämter der Stadt Aachen aus technischen Gründen nicht möglich.

     

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de