Zulassung eines Fahrzeugs beantragen (Neuzulassung, Erstzulassung)

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Einen Antrag auf Neuzulassung müssen Sie stellen für Fahrzeuge, die

    • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen
      und

    • die bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

    Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

    Wissenswertes:

    • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.

    • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.

    • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1911

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1865

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis

    • ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden, ist der Kaufvertrag oder die Rechnung im Original vorzulegen.

    • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)

    • Nachweis der Halterdaten, wie

      • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen

      • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

    • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

    • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

    • wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint:
      eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

    • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    • Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
    • § 3 Absatz 1 FZV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Tipp:

    Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel direkt im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Tipp:

    Diese Dienstleistung können Sie auch über die online-Zulassungsbehörde i-Kfz abwickeln - ohne Termin und mit geringeren Gebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de