Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Hinweise für Ense

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Zum 01.03.2017 hat der ePass 3.0 den zum 01.11.2005 eingeführten ePass abgelöst. Der ePass enthält einen Chip, auf dem zusätzlich zu den üblichen Passdaten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Sollte die Zeit bis zur Ausstellung eines Reisepasses nicht ausreichen, da der Pass innerhalb kürzerer Zeit benötigt wird, kann ein Expresspass ausgestellt werden.

    Ein vorläufiger Reisepass darf nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Es muss glaubhaft gemacht werden (durch Vorlage einer Buchungsbestätigung o.ä.), dass sofort ein Pass benötigt wird und für die Ausstellung eines Expresspasses nicht ausreichend Zeit ist. Das geschieht in der Regel nur, wenn zwischen Beantragung und Abreise weniger als vier Tage liegen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Beantragung Ihres neuen Reisepasses persönlich im Bürgerbüro vornehmen müssen. Die Abholung des neuen Dokumentes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus.

    Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es kann ab Geburt ein Reisepass beantragt werden oder ein Personalausweis.

    Um zu sehen, welche Reisepässe bereits eingetroffen sind, klicken bitte auf hier.

     

    Online-Terminvereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02938/980-0

    Fax: 02938/4000

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ense.de

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    • aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)

    • Familienstammbuch bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde
      (falls Personalausweis nicht vorhanden)

    • bisheriger Reisepass (falls vorhanden)

    Antragsteller unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese können Sie unter Formulare finden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Ca. drei bis vier Wochen

    Kosten

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    Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre Gültigkeit)                      70,00 EUR Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre Gültigkeit) 37,50 EUR Expresszuschlag 32,00 EUR Vorläufiger Reisepass (Max. 1 Jahr Gültigkeit) 26,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    • Vollmacht zur Abholung von Ausweisen
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - Ausweisbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de