Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Hinweise für Lüdenscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Der Besitz eines Reisepasses ist für deutsche Staatsangehörige nicht generell verpflichtend (anders als der Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises ab der Vollendung des 16. Lebensjahres). Wenn Sie allerdings eine Reise antreten wollen, benötigen Sie je nach Zielland für die Einreise und den Aufenthalt einen Reisepass, ggf. auch ein Visum. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen Ihres Ziellandes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen". Für die Beantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für die Fälle, in denen für Minderjährige (auch Kinder und Säuglinge) ein Reisepass beantragt wird. In diesen Fällen erfolgt die Antragstellung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular "Elternbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister. Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Die Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Wenn Sie Ihren neuen Reisepass schneller benötigen, kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr von 32 Euro (zusätzlich zu den regulären Pass-Gebühren, siehe unten) im Express-Verfahren hergestellt werden. Bei einer Antragstellung bis 12 Uhr liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten) im Bürgeramt bereit. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich bei der Abholung durch die Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können und die Vollmacht sowie Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mit. Ebenfalls wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Bitte beachten Sie hierzu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel. Gegen eine Gebühr von sechs Euro kann das biometrische Lichtbild für Ihren neuen Reisepass auch an der Fotostation im Bürgeramt gefertigt werden. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt zur Verwendung für die Passbeantragung in das Fachverfahren überspielt. Bitte beachten Sie, dass die Fotostation für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet ist.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Passgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Sie sind 24 Jahre oder älter? Die Gebühr für den Reisepass beträgt 60,00 €. Sie sind noch keine 24 Jahre alt? Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro. Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Meldewesen - Statusabfrage Personalausweis und Reisepass (Serviceportal) Meldewesen - Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises oder Reisepasses durch eine andere Person (Serviceportal) Passwesen - Einverständniserklärung der Eltern (Elternbescheinigung) Dateigröße: 190,1 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de