Geburt
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Wenn ein Baby zur Welt kommt, verändert sich vieles. Denken Sie bitte auch daran, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Falls Ihr Kind nicht in einem Krankenhaus zur Welt kam, bringen Sie hierfür bitte eine Bescheinigung der betreuenden Hebamme mit. Welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden, erfragen Sie am besten vorab telefonisch bei den Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Kosten
Hinweise für Kierspe
Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke - gebührenfrei
Ausstellung der Geburtsurkunde - 10,00 €
jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde - 5,00 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021