Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Nach den geltenden Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sind Sie verpflichtet, Ihr neugeborenes Kind innerhalb einer Woche bei dem Standesamt des Geburtsortes anzumelden.Lassen Sie sich bitte von der Krankenhausverwaltung die "Geburtsanzeige" ausstellen, die dem Standesamt von beiden Elternteilen unterschrieben vorgelegt werden muss.Daneben sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:* wenn die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit haben:das Stammbuch der Familie bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuchbei Eheschließungen ab 01.01.2009 das Stammbuch der Familie bzw. die Eheurkunde und zusätzlich eine Geburts- oder Abstammungsurkunde der ElternPersonalausweise oder Reisepässe * wenn Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder die Eheschließung im Ausland stattgefunden hatdie Heiratsurkunde (im Original und einer anerkannten deutschen Übersetzung)Personalausweise oder Reisepässeevtl. Nachweise über Erklärungen zur Namensführung des Kindes, wenn diese laut Heimatrecht bereits bei der Eheschließung festgelegt wurde* bei ledigen Müttern:die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde der Mutterdie evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)Personalausweise oder Reisepässe* bei geschiedenen Müttern:Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerkdie evtl. bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (hierzu wird auch die Geburts- oder Abstammungsurkunde des anerkennenden Vaters benötigt)Personalausweise oder Reisepässe Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    210 Bürgerservice-Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    211 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336 / 801-262, -367, -407, -223

    E-Mail: standesamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schwelm

    Die Gebühr für die Ersturkunde oder eine "internationale" Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für jede weitere Urkunde ist eine Gebühr von je 5,00 € zu entrichten.Gebührenfrei werden Ihnen Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe ausgehändigt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de