Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Hinweise für Saerbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Saerbeck

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Saerbeck Frau Gisela Hermeler

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferrieres-Straße 11

    48369 Saerbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02574 89-104

    Fax: 02574 89-291

    E-Mail: gisela.hermeler@saerbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Saerbeck


    Name des Kindes:

    • Das Kind verheirateter Eltern erhä,lt Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
    • Fü,hren die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch fü,r weitere Kinder.
    • Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhä,lt den Familiennamen den die Mutter bei der Geburt des Kindes fü,hrt.
    • Ist die Vaterschaft anerkannt so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
    • Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Saerbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Saerbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de