Geburtsurkunde
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Hinweise für Saerbeck
Beschreibung
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Voraussetzungen
Hinweise für Saerbeck
Name des Kindes:
- Das Kind verheirateter Eltern erhä,lt Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
- Fü,hren die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch fü,r weitere Kinder.
- Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhä,lt den Familiennamen den die Mutter bei der Geburt des Kindes fü,hrt.
- Ist die Vaterschaft anerkannt so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
- Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Saerbeck
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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