Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    ACHTUNG! Bitte beantragen Sie die jeweilige Urkunde immer dort, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde!

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

    • Geburtsurkunden
    • beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
      (erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.
    • Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
       
    • Eheurkunden 
    • Mehrsprachige internationale Eheurkunden
    • beglaubigte Abschriften vom Eheregister

    • Sterbeurkunden
    • beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
    • Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden

    Hinweis:
    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

    Urkunde beantragen

    Urkunden über die Geburtszeit werden nicht mehr einzeln angeboten! Die Geburtszeit finden Sie aber mittlerweile auf den Geburtsurkunden.

    • schriftlich
      Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    E-Mail: standesamt@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    • ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Dülmen statt
    • die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de