Geburtsurkunde

    Geburt - Geburtsurkunde beantragen

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Allgemeine Informationen:

    Die Geburtsurkunde enthält den Geburtsnamen, den aktuellen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und Angaben zu den Eltern.
    Sie wird für behördliche und private Zwecke benötigt.

    Jeder kann bei seinem Geburtsstandesamt für sich eine Geburtsurkunde erhalten. Die Beantragung ist online, schriftlich oder per E-Mail möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch einen Dritten: zusätzliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Das Standesamt in Hürth kann nur Urkunden von Geburten ausstellen, die tatsächlich in Hürth stattgefunden haben. Wer beispielsweise in Köln geboren ist, muss die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt in Köln beantragen.

    Zur Verwendung bei ausländischen Behörden kann die Geburtsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de