Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Seit dem 23.05.2024 ist der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umgezogen. Dieser Bereich ist barrierefrei erreichbar. 

     

    Neugeborene: Anmeldung

    Sie möchten Ihr neugeborenes Kind anmelden? Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! 

     

    Anmeldung eines Neugeborenen nach der Geburt im Standesamt:

    Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern. Nach erfolgter Terminvereinbarung ist die Frist gewahrt.

    Büros für die Anmeldung Neugeborener: Standesamt Aachen, Bendelstraße 21, 52062 Aachen! Alle Räume sind barrierefrei!

    Soweit Sie der deutschen Sprache noch nicht gut verstehen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher zur Vorsprache mit! Dies kann ein Freund oder Freundin sein. Wichtig ist, dass die Person sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann! 

     

    Für die Anmeldung Ihres Kindes, Folgetermine und alle weiteren Leistungen im Geburtenbuch ist eine Terminabsprache erforderlich! 

    Der Termin ist online zu buchen! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Hier kommen Sie zur Terminvergabe

    Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt!

    Soll für die Namensführung des Kindes ein ausländisches Namensrecht gewählt werden, ist eventuell die Vorsprache beider Elternteile im Standesamt erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Rückfrage.

    Können die Unterlagen bei der Anmeldung der Geburt im Standesamt nicht vollständig vorgelegt werden, wird die Geburt eventuell nur vorläufig beurkundet!

     

    Wegen personellem Engpass ist es zur Zeit nicht möglich, dass das Standesamt die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen anbietet. Mögliche Alternativen und weitere Informationen erhalten Sie hier. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können Sie einen Termin beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vereinbaren: Terminvergabe beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

     

    Vielen Dank!

     

    (Stand 29.07.2024)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geburtenregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: geburtenbuch@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de