Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Seit dem 23.05.2024 ist der komplette Verwaltungsbereich des Standesamtes innenstadtnah in die Bendelstraße 21, 52062 Aachen umgezogen. Dieser Bereich ist barrierefrei erreichbar.
Neugeborene: Anmeldung
Sie möchten Ihr neugeborenes Kind anmelden? Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Anmeldung eines Neugeborenen nach der Geburt im Standesamt:
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern. Nach erfolgter Terminvereinbarung ist die Frist gewahrt.
Büros für die Anmeldung Neugeborener: Standesamt Aachen, Bendelstraße 21, 52062 Aachen! Alle Räume sind barrierefrei!
Soweit Sie der deutschen Sprache noch nicht gut verstehen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher zur Vorsprache mit! Dies kann ein Freund oder Freundin sein. Wichtig ist, dass die Person sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann!
Für die Anmeldung Ihres Kindes, Folgetermine und alle weiteren Leistungen im Geburtenbuch ist eine Terminabsprache erforderlich!
Der Termin ist online zu buchen! Mit der anschließenden Buchungsbestätigung erhalten Sie noch einmal einen Überblick über die mitzubringenden Unterlagen. Hier kommen Sie zur Terminvergabe
Sollten Sie keine digitale Möglichkeit zur Terminvergabe haben, wenden Sie sich bitte an unser Call-Center unter 0241-432-1234 und geben Sie dort die notwendigen Daten mit Rückrufnummer und Bitte um Terminvergabe bekannt!
Soll für die Namensführung des Kindes ein ausländisches Namensrecht gewählt werden, ist eventuell die Vorsprache beider Elternteile im Standesamt erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Rückfrage.
Können die Unterlagen bei der Anmeldung der Geburt im Standesamt nicht vollständig vorgelegt werden, wird die Geburt eventuell nur vorläufig beurkundet!
Wegen personellem Engpass ist es zur Zeit nicht möglich, dass das Standesamt die Dienstleistung der Vaterschaftsanerkennung bei Anmeldung eines Neugeborenen anbietet. Mögliche Alternativen und weitere Informationen erhalten Sie hier. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben, können Sie einen Termin beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule vereinbaren: Terminvergabe beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vielen Dank!
(Stand 29.07.2024)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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