Geburtsurkunde
Geburt beurkunden
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Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Immer wieder werden Nachweise über die Geburt benötigt.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Bescheinigung über die Geburtszeit
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und -Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und -Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Geschlecht der Eltern
- Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person werden dargestellt
- Hinweis auf die Eheschließung der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Kinder der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf den Tod der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und -Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Uhrzeit der Geburt
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und -Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
- Die Geburt der Person muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Person
- Vorfahren einer Person (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge einer Person (Kinder, Enkel…)
- Ehepartner einer Person
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf