Hilfe zur Erziehung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen.
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen
- Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
- Hilfen für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
- Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
- Jugendgerichtshilfe übernimmt eine Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen
Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Kopie der Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis
Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten vervollständig.
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
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Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche bei Antragsstellung in der Stadt Schieder-Schwalenberg gemeldet sein, und die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Erstberatung und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.
Bringen Sie zum ersten Termin gerne schon eine Kopie der Geburtsurkunde sowie des Sorgerechtsnachweises mit.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Es kann keine pauschalierte Angabe zur Bearbeitungsdauer getroffen werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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