Hilfe zur Erziehung
Hinweise für Rosendahl
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Erziehungshilfe
Sie fühlen sich mit der Erziehung, Förderung oder gar der Versorgung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder überfordert und brauchen Unterstützung?
Wenden Sie sich an uns, die Fachkräfte des Sozialen Dienstes. Wir bieten Ihnen im Bedarfsfall die Vermittlung in "Hilfen zur Erziehung" an. Diese sind:
- Flexible sozialpädagogische/soziotherapeutische Hilfen gem. § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII
- Erziehungsberatung/Familientherapie gem. § 28 SGB VIII
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshilfen gem. § 30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII.
Sollte eine angemessene Erziehung, Förderung und Versorgung auch mit unterstützender ambulanter Hilfe innerhalb der Familie für einen befristeten Zeitraum oder gar dauerhaft nicht möglich sein, bieten wir Ihnen nach gründlicher Bedarfsprüfung im Einzelfall verschiedene teilstationäre und stationäre Hilfen an. Diese sind:
- gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter/Kinder gem. § 19 SGB VIII
- Betreuung von Kindern in Tages- bzw. 5-Tages-Gruppen gem. § 32 und § 34 SGB VIII
- Vollzeitpflege in Familien gem. § 33 SGB VIII
- Heimpflege in ihren unterschiedlichen Ausprägungen gem. § 34 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen