Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist nur bei dem Standesamt möglich, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, so wird das für die Anmeldung zuständige Standesamt dem Eheschließungsstandesamt Ihre Unterlagen nach Prüfung der Ehevoraussetzungen zusenden.

    Da die Anmeldung nur ein halbes Jahr gültig ist, ist sie erst maximal sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Erst mit der offiziellen Anmeldung können Sie einen Termin für die Eheschließung beim Standesamt Schwerte reservieren lassen.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist schriftlich möglich. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail unter standesamt(at)stadt-schwerte.de. Geben Sie in der E-Mail bitte zu beiden Folgendes an:

    • Ihre vollständigen Namen, 
    • das Geburtsdatum, 
    • Ihre Staatsangehörigkeit, 
    • Ihren Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden), 
    • falls Sie schon verheiratet waren: die Anzahl Ihrer bisherigen Ehen,
    • Ihre Meldeadresse des Erstwohnsitzes
    • falls Sie gemeinsame Kinder haben, deren Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte

    Falls Sie keine Möglichkeit haben eine E-Mail zu senden, rufen Sie bitte an!

    Das Standesamt erstellt anschließend die Anmeldung der Eheschließung und sendet Ihnen diese per E-Mail. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu erhalten, bekommen Sie die Anmeldung per Briefpost.
    Mit der vorausgefüllten Anmeldung erhalten Sie eine individuelle Liste der für die Anmeldung der Eheschließung und der damit zusammenhängenden Prüfung der Ehefähigkeit erforderlichen Unterlagen.
    Die ausgedruckte ggf. ergänzte Anmeldung kann anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eine*r alleine beim Standesamt einreichen oder Sie können auch eine dritte Person beauftragen. Selbstverständlich können Sie auch gemeinsam die Anmeldeunterlagen einreichen.

    Daneben ist es auch möglich die Ehe persönlich gemeinsam beim Standesamt während der Öffnungszeiten anzumelden. Die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter untern unter "Notwendige Unterlagen". Sollte diese persönliche Anmeldung eine*r von Ihnen alleine erledigen wollen, benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht, die Sie weiter unten unter "Formulare" finden.

    Die Anmeldung und das Einreichen der Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich.
     

    An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:

    • Freitag, den 04.10.2024
    • Montag, den 23.12.2024 bis Dienstag, den 31.12.2024

    Haben Sie Lust, Ihrem Hochzeitsfest ein besonders nachhaltiges und faires Ambiente zu geben? Hier finden Sie die Broschüre "Ja ich will - Nachhaltig und fair" als Download.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Im Folgenden genannte Unterlagen sind dem Standesamt jeweils im Original vorzulegen.

    Wenn Sie und Ihr*e Partner*in deutsche Staatsangehörige sind, in Deutschland geboren sind, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren, Ihren Hauptwohnsitz in Schwerte gemeldet haben und in Schwerte heiraten möchten, benötigen Sie jeweils

    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters vom Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollte Ihr Geburtsort Schwerte sein, benötigen Sie diese Urkunde nicht.
      Eine Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde oder ein Stammbucheintrag sind NICHT ausreichend.
    • Ihren Personalausweis

    Falls Sie gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich

    • eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters jedes gemeinsamen Kindes, in der/dem Sie beide als Elternteile eingetragen sind

    Falls ein*e Partner*in den Hauptwohnsitz zwar in Deutschland aber nicht in Schwerte gemeldet hat, benötigt er bzw. sie zusätzlich

    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes

    Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und in Deutschland geschieden wurden, benötigen Sie zusätzlich

    • einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Scheidung der Ehe vom Standesamt Ihres damaligen Eheschließungsortes.
      Sollte Ihr Eheregister bei dem Eheschließungsstandesamt noch nicht elektronisch geführt werden, benötigen Sie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich Ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil. Den Rechtskraftvermerk finden Sie auf dem Urteil ("Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem…..")
      Falls der frühere Eheschließungsort Schwerte war, benötigen Sie diese Unterlagen nicht, da das Original-Eheregister

    Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und Sie jetzt verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich

    • einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters mit dem Vermerk über die Auflösung durch Tod.
      Sollte Ihr Eheregister bei dem Eheschließungsstandesamt noch nicht elektronisch geführt werden, benötigen Sie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich die Sterbeurkunde

    In allen anderen Fällen, wenn Sie z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland geboren sind oder im Ausland geschieden wurden oder im Ausland leben und in weiteren Fällen, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen vorher bitte telefonisch oder besuchen Sie uns im Standesamt.
     

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen: 40,00 Euro
    • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 Euro
    • Eheurkunde: 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Abschrift 6,00 Euro/Stück
    • Aufnahme einer Eidesstattlichen Versicherung: 21,00 Euro
    • Ermäßigung:

      • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.

      Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

    • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de