Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Eheschließungen können sowohl im Trauzimmer des Rathauses als auch in Trauzimmern an externen Orten in Werl durchgeführt werden.

    Wenn Sie an einem der Orte außerhalb des Rathauses heiraten möchten, wenden Sie sich bitte für die Terminvereinbarung bzw. - reservierung und weitere Einzelheiten sowohl an die Location als auch an das Standesamt Werl. 

    Folgende Trauräume werden angeboten:

    1. Rathaus
      Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für bis zu 16 Personen.
       
    2. Städtisches Museum Haus Rykenberg, Am Rykenberg 1, Werl
      Museumsleitung:
      Neuer Heimat- und Geschichtsverein Werl e. V.
      E-Mail: museum(at)nhgv-werl.de
      Internet: Museum am Rykenberg
       
    3. "Der Wiener Hof",Hammer Straße 1, Werl
      Tel: 02922/2633
      Email: info(at)derwienerhof.de
      www.derwienerhof.de
       
    4. "Die alte Kirche", Steinerstraße 50, Werl
      Tel.  02922 / 9127777 od. 0151 1242 3498
      Email: diealtekirche(at)gmx.de
      www.diealtekirche.de
       
    5. Grünsandsteinzimmer, Mawicker Weg 8, Werl-Westönnen
      Tel: 0170/9329792
      Email: hallenvermietung(at)westoennen.de
       
    6. "Il Mulino da Vito e Rosa", Neheimer Straße 53, Werl
      Tel. 02922 / 8894646
      Email: ilmulino.werl(at)gmail.com
      https://ristorante-davitoerosa.de/
       
    7. Landgut Mawick, Am Jahenbrink 25, Werl-Holtum
      Tel. 0231/427860
      Email:  k.skall@stolzenhoff.de
      www.stolzenhoff.de
       
    8. Sport- und Tagungshotel Maifeld, Hammer Landstraße 4, Werl
      Tel. 02922 / 9768-0
      Email: info(at)hotel-maifeld.de
      www.hotel-maifeld.de

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

      • aktuelle Geburtsurkunde

    2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden

    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • Geburtsurkunde

    • Ehefähigkeitszeugnis

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Eheschließung in einem Trauraum außerhalb des Rathauses 100 Euro.

    Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de