Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    1. Wo melde ich die Eheschließung an?Für die Anmeldung der Eheschließung ist die Standesbeamtin/der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Welver wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Welver kommen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine. 2. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?Grundsätzlich kann eine Ehe eingehen, wer mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist. Außerdem darf keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft existieren. 3. Namensführung in der EheHier gibt es verschiedene Möglichkeiten:Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.4. TrautermineDen Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Als zusätzlichen Service bieten wir einmal im Monat Trauungen an einem Samstag an.5. TrauorteDas Standesamt Welver bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:Trauzimmer im RathausFreilichtmuseum Loh-Hof, Im Loh 12, Welver, Ortsteil RecklingsenBernhardhaus der kath. Kirchengemeinde St. Maria, Klosterhof 7a, 59514 WelverHeimathaus Welver, Klosterhof 10, 59514 Welver Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Personalausweis oder ReisepassAufenthaltsbescheinigung Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Falls Sie in Welver wohnen, ist die Standesbeamtin bei der Beschaffung der Aufenthaltsbescheinigung behilflich.Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen: eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitweteine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeiteine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kinddie Verlobten haben gemeinsame Kindereine/r der Verlobten ist adoptierteine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung zur Eheschliessung wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 40,-€Prüfung der Ehevoraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,-€Vornahme der Eheschliessung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes 66,- €Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 40,- €Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung 21,-€Ausstellung einer Bescheinigung über eine Namensänderung 9,-€Ausstellung von Personenstandsurkunden je 10,-€ weitere Exemplare je 5,- €Stammbuch je nach Ausführung

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de