Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Alternativ zu einer Trauung in unserem Trauzimmer im Rathaus, besteht die Möglichkeit, an 4 bis 5 Wochenenden im Jahr (Mai bis September) freitags und samstags, im historischen Bauernhaus Wippekühl lbei offenen Kaminfeuer zu heiraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Da die notwendigen Unterlagen schon bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen, sind bei der Eheschließung nur noch die gültigen Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Fristen
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Zusätzlich zu den Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung fallen für die Trauung im Bauernhaus Wippekühl weitere Kosten in Höhe von 190,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI