Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie möchten heiraten? Dann erfahren Sie hier mehr. Im Trauzimmer des Rathauses können Ehen montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr geschlossen werden, montags und donnerstags auch zwischen 14.00 Uhr und 16.30 Uhr. Die Eheschließung muss vorher beim Standesamt angemeldet werden. Im Jahr 2024 werden jeweils drei Termine für Eheschließungen an folgenden Terminen angeboten: 03.02.2024 02.03.2024 06.04.2024 04.05.2024 01.06.2024 06.07.2024 03.08.2024 Die Trauungen finden ausschließlich in den Museen der Stadt Lüdenscheid statt. Aufgrund des Umbaus des Geschichtsmuseums Lüdenscheid befinden sich auf dem Weg zum Trauzimmer "Alter Amtssaal" gegebenfalls leere Vitrinen und es kann der Eindruck entstehen, dass Sanierungsarbeiten bevorstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Standesamt (34)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Standesamt (34)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Unterlagen sind bereits bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher telefonisch beim zuständigen Standesbeamten, welche Papiere benötigt werden. Zur Eheschließung selbst müssen die Verlobten dann nur noch Personalausweise oder Reisepässe mitbringen.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bei Anwendung deutschen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich Gebühren in Höhe von 130,00 Euro (inkl. Stammbuch) an. Bei Anwendung ausländischen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich 170,00 Euro (inkl. Stammbuch) an. Museumstrauungen im Alten Amtssaal an den festgelegten Samstagen kosten 265,00 Euro zusätzlich. Die Gebühren werden bereits bei der Anmeldung der Eheschließung gezahlt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt) Dateigröße: 33,1 Kilobytes Standesamt (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,5 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de