Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Heiraten können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnsitz. Trauen Sie sich doch in Witten! Das Standesamt finden Sie im Rathaus, Marktstraße 16. Trauungen werden im Haus Witten durchgeführt (s. Traukalender). Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt. Das ist in der Regel das Standesamt ihres Wohnsitzes. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich. Ihren Wunschtermin können Sie bei uns bereits 12 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit reservieren. Nutzen Sie hierfür unseren Traukalender online. Über die Reservierungsmodalitäten unterrichten wir Sie gerne. Damit Sie Ihren Wunschtermin auch bekommen empfehlen wir, diesen so früh wie möglich zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass die verbindliche Anmeldung zur Eheschließung erst ab sechs Monate im voraus erfolgen kann. Nähere Informationen über Trautermine erhalten sie auf der Seite "Traukalender". Hinweis: Die Anmeldung zur Eheschließung ist in Witten nach vorheriger Terminreservierung im Standesamt möglich! Der gemeinsame oder ein einzelner Wohnsitz befindet sich in Witten Sie beide bzw. einer von Ihnen hat seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Witten und Sie möchten in Witten heiraten. Ihre Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie direkt bei uns vor. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus: Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung (= Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand). Wohnen Sie beide in Witten, müssen Sie diese Bescheinigung nicht besorgen. Wohnt einer von Ihnen nicht in Witten, so muss er sich diese Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes aushändigen lassen Geburtsregisterauszug. Den Geburtsregisterauszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Waren Sie beide oder einer von Ihnen schon einmal verheiratet, so benötigen wir folgende Unterlagen: Geburtsregisterauszug Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt). In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen: wenn die Vorehe in der früheren DDR oder im Ausland geschlossen worden ist, wenn Kinder vorhanden sind, wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist. Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so muss der Partner eine gesonderte Vollmacht (Beitrittserklärung) mitbringen. Diese erhalten Sie bei uns im Standesamt. Am Einfachsten finden Sie es am Ende dieser Seite im "Downloadbereich". Sie beide wohnen außerhalb von Witten und möchten bei uns heiraten? Wir freuen uns über Ihren Entschluss! Reservieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin (gerne auch telefonisch oder online). Nachdem Sie die Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorgenommen haben, übersendet dieses uns die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Eheschließung. Bitte geben Sie bei Anmeldung die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind und ihre E Mail Anschrift, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, sobald die Unterlagen eingegangen sind. Anschließend kommen Sie bei uns vorbei (nach vorheriger Terminvereibarung) und erörtern alle Fragen rund um ihre Eheschließung. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei ihrem Standesamt, da dies örtlich unterschiedlich sein kann. Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten/Standesbeamtinnen umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Konsulat nachzufragen. Nach deutschem Namensrecht haben Sie folgende Möglichkeiten: die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. So ist es auch möglich, den Namen aus einer Vorehe an den neuen Ehegatten weiterzugeben. Wird ein Ehename bestimmt,hat der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburts- oder Familiennamen (Name aus Vorehe) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen möchten. Sie geben keine Namenserklärung ab und behalten ihre bisherigen Namen, bzw. wenn Sie einen Namen aus einer Vorehe führen, können Sie wählen, ob sie ihren Geburts- oder jetzigen Familiennamen führen wollen. Können Sie sich vor der Trauung noch nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, so können Sie dies auch nach der Eheschließung unbefristet bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen. Was ist zu tun bei einer Namensänderung? Durch ihr Ja-Wort haben Sie aus dem "ich" ein "wir" gemacht und auch der Nachname hat sich geändert. Damit Sie sich im Hochzeitsstress nicht noch Sorgen um die bürokratischen Folgen machen müssen hier eine Checkliste der wichtigsten Anlaufstellen: Neuer Bundespersonalausweis und Reisepass - zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes, in Witten in der Bürgerberatung im Rathaus. Möglich ist die Beantragung ab sechs Wochen vor ihrem Hochzeitstermin unter Vorlage der Anmelde - und Terminbestätigung oder nach Eheschließung unter Vorlage der Eheurkunde. Kraftfahrzeugpapiere - im Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig das Straßenverkehrsamt in Schwelm oder in Witten-Herbede. Sollten Sie außerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Stadtverwaltung. Führerschein - eine grundsätzliche Verpflichtung zur Änderung des Führerscheines besteht nicht. Sie sollten jedoch auf jeden Fall Berücksichtigen, dass der Führerschein im Ausland von den zuständigen Behörden nur mit aktuellem Namen anerkannt wird. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Sie sind Rentner? - Vorsorglich teilen Sie ihrer Rentenversicherung Bund schriftlich unter Angabe der Sozialversicherungsnummer und Kopie der Eheurkunde oder des neuen Personalausweises die Eheschließung und Namensänderung mit. Krankenkasse - fragen Sie ihre Krankenkasse auf welchem Wege die Änderungen mitgeteilt werden müssen. Bankverbindung - sobald man verheiratet ist, legt man den neuen Personalausweis oder die Eheurkunde vor. Der neue Personalausweis ist besser, weil er die Legitimation für das Konto ist. In der Regel kann man die alte Bankkarte bis zur Fertigstellung der neuen Karte weiter nutzen. Bei der Kreditkarte sollte man darauf achten, dass man solange mit dem alten Namen unterschreibt, bis die neue Karte fertig ist. Erkundigen Sie sich am Besten bei ihrer Bank wie der genaue Ablauf ist. Namensführung von Kindern Haben Sie bereits Kinder aus einer früheren Partnerschaft, so können diese unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls den neuen Ehenamen erhalten. Unsere Standesbeamten/-innen beraten Sie gerne.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

      • aktuelle Geburtsurkunde

    2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden

    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • Geburtsurkunde

    • Ehefähigkeitszeugnis

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung entstehen folgende Gesamtkosten: Heiraten Wochentags bis freitags 13:00 Uhr: Standesamt: 54,00 € (80,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 184,00 € (210,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Heiraten an Freitagnachmittagen und Samstagen: Standesamt: 215,00 € (241,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 310,00 € (336,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Stammbuch auf Wunsch ab 19,00 € bis 40,00 €. Die aufgeführten Kosten beinhalten nicht die Mieten für die Räumlichkeiten an den Ambientetrauorten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Beitrittserklärung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de