Eheschließung Anmeldung

    Eheanmeldung

    Hinweise für Delbrück

    Ein vereinbarter Eheschließungstermin wird erst verbindlich durch die offizielle Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Delbrück wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten würden, dann melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesbeamten an und sagen ihm, dass Sie im Standesamt Delbrück getraut werden möchten. Ihre Unterlagen werden dann hierher weitergeleitet. Die Anmeldung zur Eheschließung ist von beiden Eheschließenden gemeinsam vorzunehmen.

    Seit April 2024 finden standesamtliche Eheschließungen im Trauzimmer des Rathauses statt.

    Außerhalb des Rathauses werden Trautermine in begrenztem Umfang an festgelegten Freitagen und Samstagen in der Hirtenkapelle – Lippstädter Straße 88, Stadtteil Hagen – angeboten.

    Unter Downloads finden Sie Bilder und Termine in der Übersicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-200

    E-Mail: standesamt@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Die individuellen Voraussetzungen für eine Eheschließung sind bei den Brautpaaren sehr unterschiedlich. Darum ist es fast unmöglich, pauschale Angaben über die jeweils benötigten Unterlagen zu machen.

    Fragen Sie uns - wir geben Ihnen dann eine ganz spezifische Auskunft, welche Unterlagen gerade Sie benötigen.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Sie haben aber die Möglichkeit, schon vorher einen Termin bei uns vormerken zu lassen, damit Sie langfristig und in aller Ruhe Ihre Hochzeitsvorbereitungen treffen können.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens! Der Gesamtbetrag lässt sich nicht pauschal angeben, denn er hängt von vielen Einzelfragen ab. Darum geben wir Ihnen nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Gebühren im Einzelnen:

    feste Kosten

    • Prüfung der Unterlagen (beide Brautleute haben die deutsche Staatsangehörigkeit): 40 €

    • Prüfung der Unterlagen (einer oder beide Brautleute haben eine ausländische Staatsangehörigkeit): 66 €

    • Eheurkunde: 10 €

    zusätzliche Kosten

    • Trauung am Freitagnachmittag oder Samstag: 66 €

    • Trauung in der Hirtenkapelle: 100 €

    • Stammbuch (je nach Ausführung): 25 - 40 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Auch im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaften der betreffenden Länder in der Bundesrepublik geben. Auch das Standesamt Delbrück verfügt über grundsätzliches Informationsmaterial zu verschiedenen Ländern. Manche Staaten fordern für die Eheschließung ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de