Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Hinweise für Lotte

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lotte

    Was ist vor der Eheschließung zu tun?

    • Anmeldung für die Eheschließung beim Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- und Nebenwohnsitz hat.

    • Wenn Sie beide nicht in Lotte wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Lotte heiraten möchten. Der Standesbeamte wird dann dem Standesamt Lotte bestätigen, dass keine Ehehindernisse bestehen.

    Tip: Die Anmeldung gilt sechs Monate, das heißt, Sie können innerhalb von sechs Monaten heiraten, sonst ist Ihre Anmeldung nicht mehr gültig!
     
    Trauungen werden zu den Öffnungszeiten des Rathauses vorgenommen. Zusätzlich sind Eheschließungen auch einmal im Monat samstags möglich. Dafür sprechen Sie bitte den Termin mit  Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt ab.

    Eheschließung – für einen der schönsten Augenblicke im Leben bieten sich in Lotte zwei Möglichkeiten: im Trauzimmer des Rathauses im Ortsteil Wersen sowie im Haus Hehwerth in Alt-Lotte.

    Ein persönliches Erscheinen bei der Anmeldung ist gewünscht, untenstehendes Formular nur bei Verhinderung eines Partners.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lotte

    Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in Lotte. In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass beider Partner

    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Urkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein.

    • Erweiterte Meldebescheinigung (wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz nicht in Lotte haben, ist eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich)

    • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister für gemeinsame Kinder

     

    Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus

    • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Die Urkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein.

    Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.

    Ausländische Staatsangehörige, die in Lotte heiraten wollen, sollten in jedem Fall das Gespräch mit der Standesbeamtin suchen, da die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein können.

    GRUNDSÄTZLICH GILT: WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT WERDEN, KANN VON FALL ZU FALL SEHR VERSCHIEDEN SEIN. BITTE SUCHEN  SIE DAHER IMMER DAS PERSÖNLICHE GESPRÄCH MIT DER STANDESBEAMTIN.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Lotte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lotte

    Kosten

    Hinweise für Lotte

    • Besitzen beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit: 40 Euro

    • Besitzen einer / beide Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit: 66 Euro
      Stammbuch: je nach Ausführung.

    • 1 Eheurkunde: 10 Euro

    • für jede weitere Ausfertigung, die im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird: 5 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lotte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de