Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Waltrop

    In Waltrop können Sie von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten Eheschließungstermine vereinbaren.

    Für die Anmeldung der Eheschließung ist auf jeden Fall eine vorherige telefonische oder persönliche Terminabsprache erforderlich.

    Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

    Die Eheschließung ist bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

    Eine förmliche Verlobung ist heute selbstverständlich nicht mehr Voraussetzung für die Eheschließung.

    Die Heirat selbst ist in jedem Ort Deutschlands möglich.

    Sie haben jedoch auch die Möglichkeit über das Serviceportal einen Wunschtermin zur standesamtlichen Eheschließung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass diesem Wunschtermin nicht grundsätzlich entsprochen werden kann. Die Kolleginnen des Standesamtes werden sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen. Aus diesen Gründen ist für die Nutzung der Dienstleistung eine Registrierung im Servicekonto.NRW notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 1

    45731 Waltrop

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492309930329 / +492309930330 / +492309930380

    Fax: (0 23 09) 930 364

    E-Mail: standesamt@waltrop.de

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waltrop

    Wegen der einzureichenden Unterlagen ist ein persönliches Gespräch mit einer der Standesbeamtinnen erforderlich, da auf Grund von persönlichen Voraussetzungen von Fall zu Fall unterschiedliche Dokumente einzureichen sind.

    Zur Eheschließung selbst müssen die Verlobten dann nur noch Personalausweise oder Reisepässe mitbringen.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Waltrop

    Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 65,00 Euro; ist einer der Partner Ausländer, beträgt die Gebühr 100,00 Euro.

    Alle weiteren Gebühren sind von Ihren persönlichen Wünschen abhängig, z.B. Anzahl der Urkunden, Stammbuch usw.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de