Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Die förmliche Eheschließung umfasst die Frage an das Brautpaar, ob sich seit der Anmeldung der Hochzeit Änderungen in den Ehevoraussetzungen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen möchten (§14 Personenstandsgesetz). Im Anschluss an das Ja-Wort beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Erklärung der Eheschließenden. Diese Erklärung muss von den Vermählten, den Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unterschrieben werden.
Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie im Standesamt der Stadt Bad Honnef nachträglich beurkunden lassen, wenn einer der Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und es sich um eine Einwohnerin oder Einwohner Bad Honnefs handelt oder gehandelt hat. (§34 Personenstandsgesetz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihrem individuellen Hintergrund entsprechend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef geklärt. Generell benötigen Sie:
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Wenn Sie nicht in Bad Honnef geboren wurden)
- Erweiterte Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht in Bad Honnef wohnen)
Voraussetzungen
-
Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
-
Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
-
Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
-
-
Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
-
Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
-
Minderjährige können keine Ehe schließen.
-
-
Ehe zwischen Verwandten
-
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
-
-
Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
-
Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
-
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
-
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Vereinbarung eines Termins im Standesamt unter den oben angeführten Kontaktdaten
- Erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung
- Eheschließung am bestätigten Termin
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Da eine Eheschließung in einem würdigen Rahmen stattfinden soll, besprechen Sie die Einzelheiten der Eheschließung und -beurkundung mit den Mitarbeitenden des Standesamtes der Stadt Bad Honnef
Eheschließungen können innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung stattfinden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef