Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Sie wollen den Bund für’s Leben schließen? Wir beraten Sie gerne... und helfen Ihnen bei allen Fragen von A - wie Anmeldung der Eheschließung bis hin zu Z - wie Zeugen (Trauzeugen) gerne weiter!In Burscheid können Sie sich an drei verschiedenen Örtlichkeiten das Ja-Wort geben, im Trauzimmer des Rathauses, in der Lambertsmühle und auf Gut Landscheid. Samstags und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind keine Trauungen im Rathaus möglich.Damit Ihre Eheschließung auch stattfinden kann, muss zuerst die sog. Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Hierbei wird geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen und einer Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht.Welche Urkunden Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt u.a. von Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung kommen; sollte jedoch einer von Ihnen verhindert sein, kann der andere Partner die Anmeldung mit einer Vollmacht allein vornehmen. Den Vordruck für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie im Standesamt. Fragen Sie bitte danach!Auch im Jahr 2023 werden Trauungen nur noch an feststehenden Terminen angeboten, die weiterhin vorzugsweise für Burscheider Paare reserviert sind.Dienstags und donnerstags und an den unten aufgeführten Terminen können Sie sich in Burscheid das "Ja-Wort" geben; die Uhrzeiten sind mit dem Standesamt abzustimmen. Montags und mittwochs finden in der Regel keine Trauungen statt. Nachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2023:Freitag13.10.2023reserviertSamstag28.10.2023reserviertSamstag11.11.2023reserviertFreitag17.11.2023 Freitag01.12.2023reserviertSamstag16.12.2023reserviertNachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2024:Freitag12.01.2024 Samstag27.01.2024 Freitag02.02.2024 Samstag24.02.2024 Freitag08.03.2024 Samstag23.03.2024 Freitag05.04.2024 Samstag20.04.2024 Mittwoch24.04.2024 Samstag04.05.2024reserviertFreitag10.05.2024 Freitag24.05.2024 Freitag07.06.2024 Samstag22.06.2024 Freitag05.07.2024 Samstag20.07.2024 Mittwoch24.07.2024 Freitag02.08.2024 Samstag24.08.2024 Freitag13.09.2024 Samstag28.09.2024 Freitag11.10.2024 Samstag26.10.2024 Freitag08.11.2024 Samstag16.11.2024 Samstag07.12.2024 Freitag20.12.2024 Ab dem 01.01.2024 werde neue Gebühren für die Nutzung der Lambertsmühle und von Gut Landscheid erhoben:Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 175,00 EuroBereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 375,00 Euro, inklusive Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-146

    E-Mail: standesamt@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

      • aktuelle Geburtsurkunde

    2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden

    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • Geburtsurkunde

    • Ehefähigkeitszeugnis

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 EuroAnmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 EuroEheurkunde: 10,00 EuroEheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 66,00 EuroVornahme der Eheschließung, wenn Sie aus einer anderen Stadt kommen: 40,00 EuroEvtl. werden durch bestimmte Namenserklärungen, Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen o. ä. noch weitere Gebühren fällig.Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 125,00 Euro (ab 2024: 175,00 Euro)Bereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 325,00 Euro (ab 2024: 375,00 Euro), weiterhin inkl. einem Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 EuroFamilenstammbuch: ab 19,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de