Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung spricht man seit dem 01.07.1998 von der "Anmeldung zur Eheschließung", vorher bekannt als "Aufgebot".
Die Anmeldung zur Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z. B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).
Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.
Wie lange ist die "Anmeldung der Eheschließung" gültig?
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
Ja, bei einem Standesamt ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist. Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.
Benötigen wir noch Trauzeugen oder Trauzeuginnen?
Es liegt im Ermessen des Brautpaares, Trauzeugen beziehungsweise Trauzeuginnen zu wählen. Sie können einen oder zwei Personen benennen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten.
Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Kann ich die Anmeldung zur Eheschließung alleine durchführen, da mein Partner verhindert ist?
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen Verlobten oder eine Verlobte oder einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu eine Vollmacht.
Dürfen Foto- oder Filmaufnahmen während der Trauung vorgenommen werden?
Bild- oder Filmaufnahmen bedürfen im Einzelfall immer der Zustimmung der durchführenden Standesbeamtin/des durchführenden Standesbeamten. Wird diese Zustimmung im Einzelfall erteilt, dürfen die Aufnahmen nur dann in sozialen Netzwerken geteilt werden, wenn keine Mitarbeiter/innen abgebildet oder aufgenommen sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Eine häufig gestellte Frage ist die Frage nach den erforderlichen Unterlagen.
Dies kann jedoch nicht allgemein beantwortet werden, da die persönlichen Verhältnisse der Paare oft sehr unterschiedlich sind.
Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf den Fall:
Beide sind deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen, wohnhaft in Velbert und haben keine gemeinsamen Kinder (ansonsten fügen Sie eine Geburtsurkunde jeden gemeinsamen Kindes bei)
Vorzulegen sind:
- beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes; nicht erforderlich bei Geburt in Velbert, Neviges oder Langenberg)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als fünf Tage; bei Wohnsitz in Velbert, Neviges oder Langenberg wird die Bescheinigung im Standesamt ausgestellt).
Sollte einer von Ihnen bereits einmal verheiratet gewesen sein, reichen Sie bitte eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters ein (erhältlich beim Standesamt Ihrer Vorehe).
In anderen Fällen sollte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Die Anmeldung einer Eheschließung kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Weitere Informationen zu den Trauorten in Velbert finden Sie unter Eheschließung (Trauorte).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI
Stichwörter
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