Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Der erste Schritt zur Eheschließung ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Insbesondere wird bei der Anmeldung der Eheschließung geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.

    Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung können Sie in der Regel frühstens 6 Monate vorher reservieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab. Besitzt einer der Verlobten zum Beispiel eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind zusätzliche Nachweise und Dokumente zu erbringen. Unter Umständen muss beim Oberlandesgericht Düsseldorf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt werden.
    Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.

    Im Folgenden werden nur die "einfachsten" Konstellationen aufgeführt; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt oder kommen zu einem Beratungsgespräch.

    Unterlagen, die benötigt werden, wenn die oder der Verlobte volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, die Person in Kevelaer wohnhaft und ledig ist:

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt von den Bürgerdiensten des Wohnsitzes), wenn der oder die Verlobte nicht in Kevelaer gemeldet ist
    • Eventuell: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder der Verlobten

    und geschieden/verwitwet ist:

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk; diese erhalten Sie beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister; diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt von den Bürgerdiensten des Wohnsitzes), wenn der oder die Verlobte nicht in Kevelaer gemeldet ist
    • Eventuell: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder der Verlobten

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Personenstandsgesetz
    • Personenstandsverordnung
    • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
    • Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDienstleistungGebührAnmeldung der Eheschließung
    deutsches Recht
    ausländisches Recht 
    90,00 €
    120,00 €Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten150,00 €Zuschlag für Trauungen in den Ortschaften30,00 €Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung
    der Eheschließung zuständige Standesamt90,00 €Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung
    oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher
    Vorschriften30,00 €Bescheinigung von Namensänderungen12,00 €Anerkennung von ausländischen Entscheidungen
    Heimatstaatentscheidungen
    Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung 
    60,00 €
    90,00 €Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszugs bzw.
    einer Personenstandsurkunde aus dem Personenstandsregister
    oder -buch15,00 €Eidesstaatliche Versicherung oder Vereidigung Dolmetscher30,00 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    Die Anmeldung der Eheschließung

    Nach Vorlage aller erforderlichen Urkunden und Unterlagen kann die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können.

    Es besteht auch die Möglichkeit Ihre Eheschließung in einem anderen Standesamt als dem Wohnsitz-Standesamt zu schließen, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß am Wohnsitzstandesamt angemeldet haben. Ihre Anmeldeunterlagen geben wir an das Standesamt weiter, bei dem Sie Ihre Eheschließung vornehmen wollen. Die Endabstimmung nehmen Sie bitte in eigener Zuständigkeit bei dem dann zuständigen Standesamt vor.

    Für eine Eheschließung im Ausland informieren Sie sich bitte zuvor beim Standesamt. Dies erspart Ihnen unliebsame Überraschungen nach der Eheschließung bezüglich der Verwertbarkeit Ihrer Eheurkunde in Deutschland (z.B. fehlende Überbeglaubigung, erforderliche Echtheitsüberprüfung, etc.).

    Eheschließungsorte

     


    Trauzimmer im Alten Rathaus, 22 Sitzplätze (nicht barrierefrei)      

    Konzert- und Bühnenhaus, bis zu 80 Sitzplätze      

    Niederrheinisches Museum Kevelaer e.V., max. 12 Sitzplätze     

    Schumacherstübchen Winnekendonk, 12 Sitzplätze      

    Burg Kervenheim, 20 Sitzplätze

       

    Die Eheschließung

    Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin erwarten wir Sie dann an dem zuvor vereinbarten Eheschließungsort.

    Ihre Eheurkunden werden Ihnen unmittelbar nach der Trauung ausgehändigt.
    Auf Wunsch können Sie im Standesamt gerne ein Stammbuch erwerben. Wir halten stets eine Auswahl an Stammbüchern vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de