Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände
Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Gewerbegrundstücke sind für die Unterbringung von Industrie- und Gewerbebetrieben bestimmt. Gewerbeflächen werden von Gemeinden ausgewiesen. Art und Maß der möglichen Bebauung werden in dem Bebauungsplan geregelt.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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