Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände

    Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gewerbegrundstücke sind für die Unterbringung von Industrie- und Gewerbebetrieben bestimmt. Gewerbeflächen werden von Gemeinden ausgewiesen. Art und Maß der möglichen Bebauung werden in dem Bebauungsplan geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Essen

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de