Wildunfall

    Wildunfall melden

    Sie haben einen Wildunfall verursacht oder beobachtet? Dann melden Sie dies der Polizei und sichern die Unfallstelle ab.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Sie hatten einen Unfall mit einem Wildtier oder haben beim Spaziergang durch den Wald wird ein totes oder verletztes Tier gefunden? Dann rufen Sie bitte entweder Polizei, Feuerwehr oder den Förster an. Diese haben ein Verzeichnis der Ansprechpartner, die sich um die Tiere kümmern können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    70 Forstangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 Abteilung Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Halten Sie an einer sicheren Stelle an und bewahren Sie Ruhe. Als Erstes müssen Sie sich und die Unfallstelle absichern. Also Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen bei dem Aufprall verletzt worden, wählen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei unter 110. Sollte das Tier durch den Aufprall verletzt worden sein, fassen Sie es nicht an. Verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Getötete Tiere hingegen, wenn möglich, an den Fahrbahnrand ziehen (nicht ohne Handschuhe) oder beispielsweise durch ein Warndreieck kenntlich machen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verlassen des Unfallortes ist rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Dennoch sollte jede autofahrende Person die Verantwortung übernehmen und den Unfall ordnungsgemäß melden. Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.

    Das angefahrene Wild mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.

    Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen, die über den Unfall informiert werden müssen, entsprechende Bescheinigungen aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de