Wildunfall melden
Beschreibung
Hinweise für Witten
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Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Halten Sie an einer sicheren Stelle an und bewahren Sie Ruhe. Als Erstes müssen Sie sich und die Unfallstelle absichern. Also Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen bei dem Aufprall verletzt worden, wählen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei unter 110. Sollte das Tier durch den Aufprall verletzt worden sein, fassen Sie es nicht an. Verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Getötete Tiere hingegen, wenn möglich, an den Fahrbahnrand ziehen (nicht ohne Handschuhe) oder beispielsweise durch ein Warndreieck kenntlich machen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Verlassen des Unfallortes ist rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Dennoch sollte jede autofahrende Person die Verantwortung übernehmen und den Unfall ordnungsgemäß melden. Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Das angefahrene Wild mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen, die über den Unfall informiert werden müssen, entsprechende Bescheinigungen aus.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022