Wildunfall

    Wildunfall melden

    Hinweise für Lippe

    Ein Wildunfall ist schnell passiert, denn Rehe, Hirsche und Wildschweine kennen keine Verkehrsregeln. Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem Pkw.
    Wie handeln Sie richtig bei einem Wildunfall?

    Ganz grundsätzlich gilt:

    • Fahren Sie, insbesondere in der Morgen- oder Abenddämmerung und nachts mit angepasster Geschwindigkeit.
    • Wenn ein Wildtier plötzlich vor Ihrem Auto auf der Straße auftaucht, setzen Sie nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel.
      Vermeiden Sie Vollbremsungen, Fernlicht und versuchen Sie nicht auszuweichen. Halten Sie die Spur und bremsen Sie angemessen.
    • Kommt es zu einer Kollision, so überprüfen Sie zuerst sich und eventuelle Mitfahrer auf Unversehrtheit.
      Sichern Sie dann die Unfallstelle (Warndreieck ungefähr 100m vom Unfallort entfernt).
    • Sie sind verpflichtet jeden Wildunfall mit Schalenwild unverzüglich der Polizei zu melden. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
      Schalenwild sind beispielsweise Reh, Rotwild, Damwild und Wildschweine.
      Unverzüglich bedeutet, direkt nachdem beispielsweise die Unfallstelle gesichert oder Erste Hilfe bei Mitfahrern geleistet wurde.
    • Liegt das Tier nach dem Unfall noch in Sichtweite des Unfallortes und ist verletzt:
      Bleiben Sie dem Tier fern!
      Gut gemeinte Hilfe aus Tierliebe führt nur zu weiterem Stress für das Tier. Verletzte Tiere können sich außerdem wehren und Sie verletzen.
    • Ist das Tier bereits verendet, so entfernen Sie es eventuell von der Straße, indem Sie es an den Straßenrand oder Graben ziehen.
      Beachten Sie unbedingt die Eigensicherung.
    • Sie dürfen Unfallwild nicht mitnehmen. Das wäre Wilderei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7929

    Fax: +49 5231 63011-1934

    E-Mail: jagdbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei beziehungsweise der Jagdausübungsberechtigte eintreffen.
    Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind.
    Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    unverzüglich.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 500 und 2.500 verhängt werden, wenn Sie einen Wildunfall mit Schalenwild nicht unverzüglich bei der Polizei oder dem Jagdpächter melden.

    Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de