Wildunfall

    Wildunfall melden

    Sie haben einen Wildunfall verursacht oder beobachtet? Dann melden Sie dies der Polizei und sichern die Unfallstelle ab.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Unterhaltung

    • Asphaltarbeiten
    • Auffüllen und Abtragen der Bankette
    • Reinigung der Kreisstraßen und Verkehrseinrichtungen
    • Beschilderung- und Markierungsarbeiten
    • Entwässerungseinrichtungen

     

    Grünpflegearbeiten

    • Mähen der Bankette und Nebenflächen
    • Baumpflegearbeiten
    • Baumfällarbeiten

     

    Streckenkontrolle

    • regelmäßige Kontrolle der Kreisstraßen
    • Durchführung von Sofortmaßnahmen
    • Beseitigung von Unfallschäden

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bc1b28a47fd5d8b3a5391415a6ed1c30

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisbauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Strempter Heide 1

    53894 Mechernich

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Halten Sie an einer sicheren Stelle an und bewahren Sie Ruhe. Als Erstes müssen Sie sich und die Unfallstelle absichern. Also Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen bei dem Aufprall verletzt worden, wählen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei unter 110. Sollte das Tier durch den Aufprall verletzt worden sein, fassen Sie es nicht an. Verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Getötete Tiere hingegen, wenn möglich, an den Fahrbahnrand ziehen (nicht ohne Handschuhe) oder beispielsweise durch ein Warndreieck kenntlich machen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verlassen des Unfallortes ist rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Dennoch sollte jede autofahrende Person die Verantwortung übernehmen und den Unfall ordnungsgemäß melden. Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.

    Das angefahrene Wild mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.

    Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen, die über den Unfall informiert werden müssen, entsprechende Bescheinigungen aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de