Wildunfall melden

    Sie haben einen Wildunfall verursacht oder beobachtet? Dann melden Sie dies der Polizei und sichern die Unfallstelle ab.

    Beschreibung

    Liegt verletztes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, sichern Sie die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

    Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

    Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, gehen Sie ihm nicht nach, sondern markieren Sie nur die Unfallstelle und die Fluchtrichtung.

    Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft oder dass Sie gefährdet werden.

    Wenn Sie den Unfall verursacht oder beobachtet haben, melden Sie dies bei der Polizei unter 110. Wenn Personen bei dem Aufprall verletzt worden sind, wählen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe.

     

    Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

    Grundsätzlich gilt an unübersichtlichen Wald- oder Feldrändern: Runter vom Gas. Sobald ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Sie sofort die Geschwindigkeit reduzieren, das Licht abblenden und hupen. Sobald die akute Gefahrensituation vorbei ist, seien Sie dennoch weiter vorsichtig. Es könnte sich auf der Strecke schnell eine weitere Gefahrensituation auftun. Wenn eine Kollision unvermeidlich ist, sollten Sie das Lenkrad gut festhalten, versuchen das Fahrzeug in der Spur zu halten und so stark wie möglich abbremsen. Vermeiden Sie ein riskantes Ausweichmanöver. 

    Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

    • morgens und abends
    • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,

    im Übergangsbereich Feld/Wald.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Verfahrensablauf

    Halten Sie an einer sicheren Stelle an und bewahren Sie Ruhe. Als Erstes müssen Sie sich und die Unfallstelle absichern. Also Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Sind Personen bei dem Aufprall verletzt worden, wählen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Verständigen Sie die Polizei unter 110. Sollte das Tier durch den Aufprall verletzt worden sein, fassen Sie es nicht an. Verletzte Tiere können aggressiv reagieren. Getötete Tiere hingegen, wenn möglich, an den Fahrbahnrand ziehen (nicht ohne Handschuhe) oder beispielsweise durch ein Warndreieck kenntlich machen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Verlassen des Unfallortes ist rechtlich grundsätzlich nicht als Unfallflucht zu ahnden. Dennoch sollte jede autofahrende Person die Verantwortung übernehmen und den Unfall ordnungsgemäß melden. Der Schaden am Fahrzeug kann über eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.

    Das angefahrene Wild mitzunehmen, ist nicht erlaubt, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.

    Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen, die über den Unfall informiert werden müssen, entsprechende Bescheinigungen aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de