Abfallrechtliche Kennnummern nach § 28 NachwV
Hinweise für Borken
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen die Entsorgungsvorgänge eindeutig identifiziert werden können. Daher werden gemäß § 28 NachwV betriebsbezogene oder vorgangsbezogene Kennnummern vergeben.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen die Entsorgungsvorgänge eindeutig identifiziert werden können. Daher werden gemäß § 28 NachwV betriebsbezogene oder vorgangsbezogene Kennnummern vergeben. Bei den betriebsbezogenen Kennnummern handelt es sich um Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern. Für Betriebe oder Bauvorhaben im Kreis Borken können die genannten Kennnummern per E-Mail beantragt werden. Die Vergabe einer Kennnummer nach § 28 NachwV ist gebührenpflichtig.
Weitere detaillierte Informationen zu Übersicht, Funktion, Anforderungen und Anwendung von abfallrechtlichen Kennnummern erhalten Sie in der Informationsschrift "Informationen zu Kennnummern" der gadsys (Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder). Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie weiterhin in der LAGA-Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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