Abfallerzeugernummer

    Abfallrechtliche Kennnummern nach § 28 NachwV

    Hinweise für Borken

    Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen die Entsorgungsvorgänge eindeutig identifiziert werden können. Daher werden gemäß § 28 NachwV betriebsbezogene oder vorgangsbezogene Kennnummern vergeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen die Entsorgungsvorgänge eindeutig identifiziert werden können. Daher werden gemäß § 28 NachwV betriebsbezogene oder vorgangsbezogene Kennnummern vergeben. Bei den betriebsbezogenen Kennnummern handelt es sich um Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern. Für Betriebe oder Bauvorhaben im Kreis Borken können die genannten Kennnummern per E-Mail beantragt werden. Die Vergabe einer Kennnummer nach § 28 NachwV ist gebührenpflichtig.

    Weitere detaillierte Informationen zu Übersicht, Funktion, Anforderungen und Anwendung von abfallrechtlichen Kennnummern erhalten Sie in der Informationsschrift "Informationen zu Kennnummern" der gadsys (Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder). Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie weiterhin in der LAGA-Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfall, Abwasser und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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