Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Hinweise für Hemer

    Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hemer

    Die Bestattungskosten werden nach §74 SGB XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Hier müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben bzw. Verpflichteten geprüft werden. Das Vermögen des Verstorbenen ist einzusetzen.Hinweis auf Terminvergabe: Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner(in).

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst 2.4.1 - Team Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hademareplatz 44

    58675 Hemer

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemer

    Was im einzelnen vorzulegen ist, hängt natürlich von der Art der beantragten Leistung ab. In aller Regel sind aber folgende Nachweise erforderlich:Vollständige Einkommensunterlagen,Belege über Vermögen,Nachweise über laufende Ausgaben,MietvertragDie Leistungssachbearbeiter/innen informiert jeden Antragsteller ausführlich, welche Unterlagen vorzulegen sind.

    Formulare

    Hinweise für Hemer

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hemer

    • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
    • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hemer

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hemer

    Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

    Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.

    Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Hemer

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hemer

    Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Hemer

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hemer

    Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hemer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de