Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Hinweise für Schmallenberg

    Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Bestattung der Verstorbenen aus der Kernstadt Schmallenberg erfolgt auf dem neuen Friedhof "Am Stenn\" oder auf dem alten Friedhof "Grafschafter Straße\". Gleichwohl steht der städt. Friedhof in Schmallenberg allen Einwohnern aus dem Stadtgebiet zur Verfügung. Die Bestattung der Verstorbenen aus den einzelnen Stadtteilen erfolgt auf den jeweiligen örtlichen Friedhöfen. Diese befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Hierzu wenden Sie sich bitte an das jeweilige Pfarramt. Die Beurkundung eines Sterbefalls erfolgt beim Standesamt. Die Festlegung der Beisetzungsart (Einzelgrab, Wahlgrab, Urnengrab), sowie des Beisetzungstermins erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
    • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

    Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.

    Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de