Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Grundsätzlich sind nach bürgerlichem Recht die Erbinnen bzw. Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Dies ist ohne weiteres möglich, sofern ausreichender Nachlass vorhanden ist. Dann können die Bestattungskosten aus dem Nachlass getragen werden. Auch bei bestehenden Schadensersatz- oder Versicherungsansprüchen ist die Kostenübernahme in aller Regel geklärt. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden, können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Dies gilt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nur, soweit es den zur Übernahme Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.
Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit den Erbinnen bzw. Erben oder Angehörigen das Tragen der Kosten zuzumuten ist. Um diese Frage beurteilen zu können, ist eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der Verpflichteten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 1 außerhalb von Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
- Nachlasserklärung
- Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Sterbeurkunde
- Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
- Nachlassverzeichnis
- Girokontoauszüge der verstorbenen Person der letzten beiden Monate
- Nachweis über das Einkommen der verstorbenen Person
- Nachweise über bestehende Lebens- oder Sterbeversicherungen
- Nachweise über das Einkommen und Vermögen aller verpflichteten Angehörigen und Erbinnen und Erben
- Nachweis zum Rentenvorschuss
- vollständigen Witwenrentenbescheid bzw. Witwerrentenbescheid einschließlich Anlagen
- Rechnung des Bestattungsunternehmens nebst Einzelnachweisen
- Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung
- Es können auch weitere Unterlagen notwendig werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Stadt Bielefeld ist zuständig, wenn die Person in Bielefeld verstorben ist oder Sozialhilfe von der Stadt Bielefeld erhalten hat.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sofern Sie beabsichtigen, die Kostenübernahme zu beantragen, ist es ratsam, bereits bei der Erteilung des Auftrags an das Bestattungsunternehmen entsprechend darauf hinzuweisen. Es werden sozialhilferechtlich lediglich die erforderlichen Kosten einer Bestattung einfacher, aber würdiger Art getragen. Es gibt eine Vereinbarung der Stadt Bielefeld mit den örtlichen Bestattungsunternehmen, bis zu welcher Höhe Kosten einer Sozialbestattung anerkannt werden.
Den Antrag mit den Unterlagen können Sie persönlich abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Fristen
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Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten sollte zeitnah nach dem Sterbetag beim Sozialamt gestellt werden!
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
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