Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Grundsätzlich sind nach bürgerlichem Recht die Erbinnen bzw. Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Dies ist ohne weiteres möglich, sofern ausreichender Nachlass vorhanden ist. Dann können die Bestattungskosten aus dem Nachlass getragen werden. Auch bei bestehenden Schadensersatz- oder Versicherungsansprüchen ist die Kostenübernahme in aller Regel geklärt. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden, können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Dies gilt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nur, soweit es den zur Übernahme Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.

    Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit den Erbinnen bzw. Erben oder Angehörigen das Tragen der Kosten zuzumuten ist. Um diese Frage beurteilen zu können, ist eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der Verpflichteten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 1 außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8212

    E-Mail: sozialhilfe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 2 außerhalb von Einrichtungen und AsylbLG

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8212

    E-Mail: asylblg@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
    • Nachlasserklärung
    • Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
    • Sterbeurkunde
    • Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
    • Nachlassverzeichnis
    • Girokontoauszüge der verstorbenen Person der letzten beiden Monate
    • Nachweis über das Einkommen der verstorbenen Person
    • Nachweise über bestehende Lebens- oder Sterbeversicherungen
    • Nachweise über das Einkommen und Vermögen aller verpflichteten Angehörigen und Erbinnen und Erben
    • Nachweis zum Rentenvorschuss
    • vollständigen Witwenrentenbescheid bzw. Witwerrentenbescheid einschließlich Anlagen
    • Rechnung des Bestattungsunternehmens nebst Einzelnachweisen
    • Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung
    • Es können auch weitere Unterlagen notwendig werden.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Stadt Bielefeld ist zuständig, wenn die Person in Bielefeld verstorben ist oder Sozialhilfe von der Stadt Bielefeld erhalten hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Sofern Sie beabsichtigen, die Kostenübernahme zu beantragen, ist es ratsam, bereits bei der Erteilung des Auftrags an das Bestattungsunternehmen entsprechend darauf hinzuweisen. Es werden sozialhilferechtlich lediglich die erforderlichen Kosten einer Bestattung einfacher, aber würdiger Art getragen. Es gibt eine Vereinbarung der Stadt Bielefeld mit den örtlichen Bestattungsunternehmen, bis zu welcher Höhe Kosten einer Sozialbestattung anerkannt werden.

    Den Antrag mit den Unterlagen können Sie persönlich abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten sollte zeitnah nach dem Sterbetag beim Sozialamt gestellt werden!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de