Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Grundsätzlich sind nach bürgerlichem Recht die Erbinnen bzw. Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Dies ist ohne weiteres möglich, sofern ausreichender Nachlass vorhanden ist. Dann können die Bestattungskosten aus dem Nachlass getragen werden. Auch bei bestehenden Schadensersatz- oder Versicherungsansprüchen ist die Kostenübernahme in aller Regel geklärt. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden, können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Dies gilt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nur, soweit es den zur Übernahme Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.
Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit den Erbinnen bzw. Erben oder Angehörigen das Tragen der Kosten zuzumuten ist. Um diese Frage beurteilen zu können, ist eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der Verpflichteten erforderlich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für soziale Leistunen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 2 außerhalb von Einrichtungen und AsylbLG
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8212
Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 1 außerhalb von Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8212
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten
- Nachlasserklärung
- Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Sterbeurkunde
- Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
- Nachlassverzeichnis
- Girokontoauszüge der verstorbenen Person der letzten beiden Monate
- Nachweis über das Einkommen der verstorbenen Person
- Nachweise über bestehende Lebens- oder Sterbeversicherungen
- Nachweise über das Einkommen und Vermögen aller verpflichteten Angehörigen und Erbinnen und Erben
- Nachweis zum Rentenvorschuss
- vollständigen Witwenrentenbescheid bzw. Witwerrentenbescheid einschließlich Anlagen
- Rechnung des Bestattungsunternehmens nebst Einzelnachweisen
- Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung
- Es können auch weitere Unterlagen notwendig werden.
Formulare
Hinweise für Bielefeld
Voraussetzungen
- Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
- Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
- Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
- Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:
- Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
- Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
- Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bielefeld
Kosten
Hinweise für Bielefeld
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bielefeld
Weitere Informationen
Hinweise für Bielefeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld