Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Hinweise für Heinsberg
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Der Kreis Heinsberg ist sachlich und örtlich zuständiger Sozialhilfeträger für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten, wenn der Verstorbene Sozialhilfeleistungen vom Kreis Heinsberg erhalten hat. Antragsteller ist derjenige Angehörige, der zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist.
Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.
Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
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Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Bearbeitungsdauer
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Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
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