Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII GewährungOnline erledigen

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Gesetz über das Friedhos- und Bestattungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz - BestG NRW).

    Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

    1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
    2. die volljährigen Kinder,
    3. die Eltern, 
    4. die volljährigen Geschwister, 
    5. die Großeltern, 
    6. und die volljährigen Enkelkinder.

    Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 1 BestattG für die Bestattung zu sorgen.

    Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Leistungen - Abteilung 502

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    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

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    Deutsch

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    Zentrale Aufgaben - Abt. 500

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5001

    Fax: 0214 406-5099

    E-Mail: 500-seniorenangelegenheiten@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

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