Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Geseke

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Der öffentliche Verkehrsraum ist zur Nutzung für Jedermann. Wer Teile des öffentlichen Verkehrsraumes über den Gemeingebrauch hinaus für sich nutzen möchte (z.B. Reservierung eines Parkplatzes zum Abstellen eines Umzug-LKW, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg zur Fassadenrenovierung etc. ), bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von Gehwegflächen bzw. Parkflächen sind bei der Ordnungsverwaltung zu beantragen. Wird (auch) die Fahrbahn, also Flächen des fließenden Verkehrs in Anspruch genommen, bedarf es einer Erlaubnis des Kreises Soest, Abt. Straßenverkehrsdienst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 11

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geseke

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geseke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geseke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de