Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Parkausweis für Handwerker (Werkstatt- und Servicefahrzeuge) für die Regierungsbezirke in NRW

    Hinweise für Delbrück

    Den Antrag können Sie hier online stellen!

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben, 

    • die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,

    • Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu

    • Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen), die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und

    • schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,

    die Arbeit erleichtern.

    Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.


    Parkberechtigungsbereich:

    • im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen

    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer

    • auf Bewohnerparkplätzen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein / Handwerkskarte)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Der Antrag ist dort zu stellen, wo die Service- und Werkstattwagen im Rahmen der Reparatur- und Montagearbeiten eingesetzt werden und ist nicht mehr zwingend an den Betriebssitz gebunden.

    Die Beantragung ist online oder persönlich möglich.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Der Parkausweis für Handwerker für die Regierungsbezirke in NRW kann für 1 Jahr genehmigt werden. Die Gebühr beträgt 150,00 EUR für den Regierungsbezirk Detmold und je 25,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk. Selbstverständlich kann ein Betrieb auch mehrere Handwerkerparkausweise beantragen. Für jeden beantragten Ausweis ist die volle Gebühr zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de