Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Recklinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Handwerksbetriebe, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind, können das Angebot des sog. Handwerkerparkausweises in Anspruch nehmen.

    Dieser erlaubt das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten, solange in unmittelbarer Nähe zur Baustelle keine sonstigen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Weiteren Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-1623

    Fax: 02361/50-91601

    E-Mail: verkehrsangelegenheiten@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recklinghausen

    Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Recklinghausen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Recklinghausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recklinghausen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recklinghausen

    Kosten

    Hinweise für Recklinghausen

    75,- bis 305,- Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recklinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recklinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de